Aufgaben der Zollämter
Ein Zollamt ist grundsätzlich aufgeteilt in die Arbeitsbereiche Einfuhr- und Ausfuhrabfertigung.
Das Zollamt nimmt im Rahmen der Einfuhrabfertigung unter anderem die Aufgaben wahr im Zusammenhang mit der
- Warenerfassung, einschließlich Prüfung, ob alle eingeführten Waren richtig erfasst sind (Überholung)
- vorübergehenden Verwahrung gestellter Waren
- Annahme und Prüfung der Zollanmeldung, u.a.: Beschau, Prüfung der Einhaltung der Vorschriften über die Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr, insbesondere der Einfuhrliste, Anerkennung von Präferenzpapieren
- Berechnung der Einfuhrabgaben und deren buchmäßige Erfassung
- Überlassung der Waren zum angemeldeten Zollverfahren
- Sicherstellung und Beschlagnahme der Waren, wenn Überlassung unzulässig ist oder nicht in Anspruch genommen wird.
Ausfuhrseitig werden alle Maßnahmen wahrgenommen für die
- Gestellung zur Ausfuhr
- Ausfuhrüberwachung
- Ausstellung der Präferenzpapiere.
Darüber hinaus werden Versandverfahren eröffnet und beendet.
Bei bestimmten Grenzzollämtern ist die Ein- und Ausfuhrabfertigung auf Waren beschränkt, die im Reiseverkehr ein- oder ausgeführt werden und nicht zum Handel oder zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind (Zollämter R). Über diese Zollämter übt der Zollkommissar die Geschäftsaufsicht aus.