Zollunion

Als Zollunion bezeichnet man einen Zusammenschluss von Staaten, die ein gemeinsames Zollgebiet bilden.

Neben der Abschaffung von |Zöllen und anderen Handelsbeschränkungen ist die Zollunion -- anders als eine reine Freihandelszone -- dadurch gekennzeichnet, dass die Mitgliedsstaaten einen gemeinsamen Zolltarif gegenüber Drittländern anwenden. Dadurch müssen auch bei einem Verbringen von einem Mitgliedsstaat in den anderen Waren nicht mehr verzollt werden.

Von der Zollunion nicht betroffen sind Verbrauchssteuern. Hier wenden die Mitgliedstaaten weiterhin unterschiedliche Steuertarife an, so dass Grenzkontrollen zur Erhebung dieser Steuern weiterhin erforderlich bleiben.

In der Europäischen Union wurden jedoch trotz unterschiedlicher Steuern die Grenzkontrollen abgeschafft und ein Binnenmarkt gebildet. Die Erhebung und Verrechnung verschiedener Steuern im gewerblichen Verkehr ist hier Aufgabe der nationalen Finanzämter; bei Privatpersonen wird auf den Ausgleich der verschiedenen Steuern verzichtet.



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