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Zugsicherungssysteme wurden in größerem Stil nach dem zweiten Weltkrieg eingeführt als der Eisenbahnverkehr stark zunahm und die Gefahr von Kollisionen durch Nichtbeachten von Signalen zunahm. Die ersten Systeme konnten nur beim Überfahren eines Halt zeigendes Signals eine Schnellbremsung auslösen. Die Auslösung erfolgte durch eine mechanische Einrichtung am Signal, die über einen Hebel am Fahrzeug die Bremsung auslöste. Solche Systeme sind zum Teil noch bei S-Bahnen in Betrieb.
Im Fahrbetrieb wird nach Sicht-Fahrt wie bei Straßenbahnen und nach Fahrt im Raumabstand bzw. in Streckenabschnitten wie bei Eisenbahnen unterschieden. Für diese Betriebstypen werden jeweils unterschiedliche Zugsicherungskonzepte verwendet. Bei Straßenbahnen kommen als technische Zugsicherung meistens Fahrsperren an Weichen als besonderen Gefahrenpunkten zum Einsatz, bei U-Bahnen wird aber auch schon die LZB verwendet. Auf Eisenbahnstrecken mit Raumfahrt bzw. Streckenblock kommen Systeme wie die Indusi und die LZB zum Einsatz.
Die ältesten noch im Gebrauch stehenden Systeme können nur die beiden Informationen Warnung und Halt auf das Triebfahrzeug übertragen. Die Übertragung erfolgt an den Punkten, wo die Empfangseinrichtungen im Gleis eingebaut sind. Deshalb werden diese Systeme auch Zugsicherungen mit punktförmiger Zugbeeinflussung genannt.
Die Technik wurde weiter entwickelt und ließ neuere Systeme mit mehr Funktionalität entstehen. Mit Hilfe von Sende-Kabeln, Gleistromkreisen oder Funksignalen können kontinuierlich Information auf den fahrenden Zug übertragen werden. Diese Systeme werden deshalb Linienförmiger Zugbeeinflussung (LZB) genannt.
Alle neueren Zugsicherungen sind mit Systemen ausgerüstet, die eine angeordnete Bremsung überwachen und bei einem ein Nichteinhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Bremsung auslösen.
Beispiele für Zugsicherungen: