|
|
Diesem Vertrag gingen die 2+4-Gespräche voraus.
Der dadurch entstehende deutsche Staat erhält die volle Souveränität und akzeptiert die Grenzen der DDR und der BRD als endgültig, gibt also den Anspruch auf die seit dem Krieg unter polnischer und sowjetischer Verwaltung stehenden Deutschen Ostgebiete, also das Deutschland östlich der Oder-Neiße Linie auf. Deutschland verzichtet mit dem Vertrag auf den Besitz atomarer, chemischer und biologischer Waffen. Die Truppenstärke der deutschen Streitkräfte wird auf 370.000 Mann beschränkt.
Der Vertrag regelt weiterhin den Abzug der sowjetischen Truppen vom Gebiet der ehemaligen DDR bis spätestens 1994.
Die Unterzeichner sind Hans-Dietrich Genscher für die Bundesrepublik, Lothar de Maizière für die DDR, Roland Dumas für Frankreich, Eduard Schewardnadse für die UdSSR, Douglas Hurd für Großbritannien und James Baker für die USA.
Faktisch war die Annahme des Zwei-plus-Vier-Vertrages Voraussetzung der Allierten Besatzungsmächte zur deren Zustimmung zu Deutscher Souveränität, da ein Friedensvertrag nach dem zweiten Weltkrieg nicht erfolgt war. Der Wortlaut "anstatt eines Friedensvertrages" ist allerdings nur eine Sprachregelung, um Reparationsforderungen aus dem 2. Weltkrieg nicht nachkommen zu müssen. Bei der Londoner Schuldenkonferenz 1953 wurde festgelegt, dass alle Reparationsforderungen nach einem Friedensvertrag ausgehandelt werden.
Siehe auch: Abschließende Erklärung