Zweitstimme
Bei der Bundestagswahl und einigen Landtagswahlen haben die Wähler zwei Stimmen. Eine Erststimme oder auch Wahlkreisstimme für einen Kandidaten im Wahlkreis und eine Zweitstimme (auch Parteistimme/Listenstimme) für die Liste einer Partei. Die Zweitstimme entscheidet dabei über die Zusammensetzung des gesamten Parlamentes.
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